Verkehrszeichen

Verkehrszeichen

Verkehrszeichen sind gem. §39 Abs. 1 StVO Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen
einschließlich der Fahrbahnmarkierungen, sowie Zusatzschilder (Zusatzzeichen) zu den Verkehrszeichen (§§ 39 bis 42 StVO).

Gemäß der VwV-StVO müssen die Verkehrsschilder ein Gütezeichen (z.B. RAL) tragen oder gleichwertig sein.
Die Verkehrszeichen müssen dem VZKat entsprechen. Die Verkehrsschilder müssen grundsätzlich voll retrorefektierend sein, mit Folien von Typ 1, II oder III ( DIN 67520, Teil2).
In der Regel genügt die Folie von Typ I, da es sich meistens um vorübergehende, kurzfristige Arbeitsstellen handelt.
Der Folien Typ II ist auf Autobahnen zu verwenden.
Die Verkehrsschilder dürfen keine Beschädigung von über 20% der Folienfläche aufweisen.
Die Signalbilder müssen in jedem Fall eindeutig erkennbar sein.
Die Größe der Verkehrszeichen ist gemäß VZKat nach der Gewschindigkeit festzulegen:

- Außerhalb von Autobahnen: Größe 2= 100 %

-Normalgröße Ronde:Durchmesser 600 mm; Dreieck: Schenkellänge 900 mm

- auf Autobahnen: Größe 3= 125 und 140 %

-Normalgröße Ronde:Durchmesser 750 mm; Dreieck: Schenkellänge 1260 mm

Für weitere Informationen lesen Sie unter Vz-Kat und ZTV-SA 5.1 (2).