Warnleuchten

Warnleuchten

Alle Warnleuchten sind in verschiedene Ausführungen und Typenklassen gemäß TL- Warnleuchten und nach der EN 12352 eingeteilt.
Rote Warnleuchten bei Vollsperrungen von Fahrbahnen und gelbe Warnleuchten bei Teilsperrungen an Absperrschranken und Leitbaken sind grundsätzlich als Dauerlicht zu betreiben.
Blinklicht ist nur in Ausnahmefällen zugelassen und muss durch die Genehmigungsbehörde in jedem Einzelfall angeordnet werden.