Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung

Wenn Sie z. B. einen Container zum Entladen von Gartenabfällen auf die vor Ihrem Haus befindlichen Straße oder Fußweg stellen, müssen Sie einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 Straßenverordnung bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.

Dies gilt z.B. Auch wenn Sie ihr einen Kran oder andere Arbeitsgeräten

Viele Kommunen und zuständigen Behörden stellen dazu im Internet auf den jeweiligen Webseiten den Antrag zur Verfügung.

Damit beantragen Sie den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Maßnahme. In unserem Beispiel die Aufstellung des Containers.

Je nach der von Ihnen beantragten Maßnahme kann das z. B. zu einer Fahrbahneinengung oder die teilweise Sperrung des Gehweges führen.

Meistens wird mit sogenannten Regelplänen durch die Behörde festgelegt, wie die Arbeitsstelle zu sichern ist.

Auf dem Regelplan können Sie sehen, wie die Arbeitsstelle zu sichern ist. Dies beinhaltet unter anderem die Anzahl und die Aufstellung der notwendigen Verkehrszeichen, Leitkegel, Warnbaken oder Lichtzeichenanlagen (Ampel), um nur einige zu nennen.

Auch der Container, um bei unserem Beispiel zu bleiben, muss an den Ecken mit retroreflektierender, rot -weißer Folie des Typs DIN 67520 Teil 2 gekennzeichnet sein.

Vielerorts verlangt die zuständige Verkehrsbehörde den Nachweis eines Zertifikates, das den Verantwortlichen die Fachkenntnisse gem. ZTV-SA 97/ MVAS 99 bescheinigt.

In der Regel verfügen die Firmen die Sie mit der Arbeit betrauen über den notwendigen Nachweis.

Neben den richtigen Produkten für die Absicherung von Arbeitsstellen, bieten wir als Service mit unserem externen Experten diese Schulung auf Anfrage an.