Leitbaken

Leitbaken

Träger- und Aufstellvorrichtungen für das Bild "Leitbake" nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO (Zeichen605) und ggf. für eine Warnleuchte.

Es wird darauf hingewiesen, dass Leitbaken aufgrund der ZTV-SA zumindest auf Bundesfernstraßen den TL-Leitbaken entsprechen müssen. Dies bedeutet ein Prüfzeugnis der BASt für die verwendetet Leitbake muss vorliegen. Geprüfte Leitbaken haben auf  dem Bakenblatt eine entsprechende Kennzeichnung. Diese kann durch einen Aufkleber, Stanzung oder Ähnliches angebracht sein.

Diese ist wie folgt gegliedert:

12345 X Y 99

12345 Prüfnummer der BASt.

Ab 1994 ist dies eine 7 stellige Zahl. Vorher war die  Zahl vierstellig.

ab 2005 besteht die Prüfnummer aus einer 8 stelligen Zahlen-Buchstaben- Kombination.

XY      Buchstabe(n) , die die für dieses Leitbakensystem zulässigen Warnleuchten

 kennzeichnen.  Der Kennbuchstabe wird nur an Warnleuchten vergeben, die 2 Prüfungen gemäß TL- Leitbaken erfolgreich bestanden haben.

Ein Hinweis, dass diese Warnleuchten gem. TL- Warnleuchten 90 erfolgreich geprüft wurden, ist dies allerdings nicht.

99       zweistellige Kennzahl für die zu diesem Leitbakensystem passende Sicherheitsfußplatte.

Wenn hier mehrere Zahlen stehen, kann die Leitbake mit verschiedenen Fußplatten verwendet werden.Es ist darauf zu achten, dass nur eine übereinstimmende Leitbake, Warnleuchte und Fußplatte  zusammen verwendet werden. Viele Hersteller lassen nur Ihre Systeme prüfen.

Selbst zusammen gestellte Kombinationen können nicht die in der TL- Leitbarken gebotene Sicherheit gewährleisten.