Aufstellen von Verkehrsschildern

Aufstellen von Verkehrsschildern

Standort und Sicherheit

Alle Verkehrsschilder sind auf festem Untergrund, senkrecht, standsicher, verdrehsicher und gut sichtbar aufzustellen.     

Die zur Befestigung von Verkehrsschildern verwendeten Aufstellvorrichtungen müssen je nach Größe und Art der Schilderfläche oder Schilder- Kombinationen und in Abhängigkeit von der Aufstellhöhe sowie nach Einsatzort ausgewählt werden. Sie müssen einer bestimmten Sicherheitsklasse gemäß TL- Aufstellvorrichtungen zugeordnet werden.

Bei korrekter Auswahl der Standsicherheitsklasse und einer entsprechenden Aufstellvorrichtung ist eine Standfestigkeit gegeben für Windlasten :

  • Innerorts:            0,25kN/m²
  • Außerorts:          0,42kN/ m²

Eine TL- Fußplatte mit den Abmessungen von ca. 800*400 mm und einem Gewicht von mindestens 28kg entspricht der Standardsicherheitsklasse K1 (Prüfkraft P0120N) gem.TL-Aufstellvorrichtungen.

Sofern mehr als 3 Fußplatten übereinander gestapelt werden müssen, ist ein TL- Fußplattenträger gem. TL- Aufstellvorrichtung zwingend einzusetzen, da die Standsicherheit mit höher gestapelten Fußplatten nicht mehr ausreicht.

Dabei kann folgende Faustregel zu Grunde gelegt werden:

 

Einsatz- Beispiel innerorts für ein VZ-Größe2  mit einer Aufstellhöhe von 2m:

  • Grundsätzlich 2 Fußplatten pro Verkehrszeichen( Ronde oder Dreieck);
  • Ein Zusatzzeichen am selben Pfosten; 1 weitere Fußplatte
  • Bei mehr als 3 Fußplatten übereinander ist der Einsatz von TL- Fußplattenträgern erforderlich.

Außerdem ist die regionale Wetterumgebung zu beachten, kann es doch sein das es an der See stürmischer ist als z.B. im Inland.

Außerorts verdoppelt sich die Windlast fast und damit auch das entsprechende Aufstellgewicht.

Daraus folgt, dass außerorts grundsätzlich Fußplattenträger gem. TL-Aufstellvorrichtung zwingend

notwendig sind.

Aufstellhöhen und Sicherheitsabstände

 

Gemessen wird an der Aufstellfläche und Unterkante des untersten Schildes:

  • Auf Gehwegen: 2,00 Meter
  • Auf Radwegen: 2,20 Meter

Auf Straßen außerhalb von Ortschaften ohne Rad- oder Gehwege bzw. Parkstreifen könne geringere Aufstellhöhen Anwendung finden, jedoch nicht geringer als 1,50 Meter Unterkante.

Dabei sind die Sicherheitsabstände der Verkehrsschilder zur Fahrbahn zu beachten.

Der Abstand für Verkehrsschilder zur Fahrbahn gemessen am Lichtraumprofil beträgt:

Innerorts:  30 cm

Außerorts: 1,5 m

Dabei sind Verkehrsschilder grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand aufzustellen.

Bei mehrstreifigen Fahrbahnen sind Verkehrszeichen zusätzlich auch linksseitig aufzustellen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ZTV-SA 5.1 und 6.2. und der RSA Teil A2.0 ff.